Clubpflege durch die Mitglieder
Alle aktiven Mitglieder vom 18. bis zum 69. Lebensjahr sind verpflichtet, im Jahr vier Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Entbunden von dieser Arbeitsleistung sind passive und fördernde Mitglieder.
Der Arbeitseinsatz dient der Unterhaltung, Vervollständigung und der Verschönerung der Tennisanlage. Ist einem aktiven Mitglied dieser Arbeitseinsatz ganz oder teilweise nicht möglich, sind als Ersatz für jede fehlende Arbeitsstunde 20,-- EUR an den Verein zu zahlen.
Die Termine der möglichen Arbeitseinsätze werden vom Vorstand festgelegt und rechtzeitig hier sowie per Aushang im Clubhaus bekannt gegeben. Der Arbeitseinsatz wird von einem Vorstandsmitglied oder dem Platzwart geleitet. Vom jeweiligen Leiter des Einsatzes wird auch die durch das Mitglied eingetragene Arbeitsleistung bestätigt.
Um eine gleichmäßige Erledigung der anfallenden Arbeiten während der Saison zu erreichen, ist eine rechtzeitige Anmeldung für den gewünschten Einsatzterm beim Technischen Leiter erforderlich.
Für nicht geleistete Stunden wird dem Mitglied im November die fällige Ausgleichszahlung abgebucht. Die Arbeitsleistung beim Arbeitseinsatz ist innerhalb eines Jahres auf ein anderes Mitglied übertragbar (z. B. Ehemann arbeitet für Ehefrau mit). (Beschlüsse der Jahreshauptversammlungen 1981, 1987, 1994 und 2007)
Jugendliche in Ausbildung
Der Beitrag für Jugendliche, die sich noch in der Schulausbildung, im Studium oder der Berufsausbildung befinden oder ihren Grundwehrdienst ableisten, gilt über das 18. Lebensjahr hinaus bis max. zum Jahr, in dem das 29. Lebensjahr erreicht ist, bei jährlich unaufgeforderter Einreichung eines entsprechenden Nachweises. Falls diese Jugendlichen im Familienbeitrag eingeschlossen sind, gilt dies entsprechend. Falls bis zum 30.01. eines jeden Jahres keine neue Bescheinigung vorliegt, wird der Beitrag für Einzelspieler erhoben. (Beschluss der Jahreshauptversammlung 1983)
Passive Mitgliedschaft (aus pers.Gründen i.d. Sommersaison kein Tennisspiel möglich)
Aktive Mitglieder können bis zum 31.03. eines jeden Jahres einen schriftlichen Antrag auf Passiv-Stellung beim Vorstand einreichen. Sie haben dann keine Spielberechtigung, und die Leistung der Arbeitsstunden entfällt. Eine Umwandlung der passiven in eine aktive Mitgliedschaft ist ebenfalls bis zum 31.03. eines Jahres schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
Fördernde Mitglieder
Fördernde Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag (s. "Beiträge") und müssen keine Arbeitsstunden leisten. Fördernde Mitglieder sind vollwertige Mitglieder, besitzen aber keine Spielberechtigung auf den Freiplätzen. Diese kann nur über den Weg der Änderung der Mitgliedschaft in eine Aktive und der Entrichtung der dann fälligen Gebühren und Beiträge erworben werden.
(Beschluss der Jahreshauptversammlung 1988)